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Entscheider News 2024 Ausgabe 6

Entscheider News


Mobilität: So sind Betriebe rundum abgesichert

Mobilitätsabsicherung

Verpasste Geschäftstermine, Produktionsausfälle, verspätete Lieferungen, unzufriedene Kunden: Wenn es mit der Mobilität hapert, ist das für Betriebe und Selbstständige nicht nur ärgerlich, die Folgen können auch ganz schön ins Geld gehen. Als Unternehmer wissen Sie selbst am besten, wie wichtig eine funktionierende Mobilität im Alltag ist. Aber überlegen Sie bitte einen Moment: Welche Konsequenzen hätte es für Sie, wenn Ihre Mobilität einmal zum Erliegen kommen sollte? Haben Sie auf die Schnelle ausreichend Unterstützung? Sind Sie ausreichend abgesichert, um auch schwierige Situationen durchzustehen?

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Rund-um-Beratung und Individualität sind das A und O

„Unternehmen brauchen heute eine 360-Grad-Beratung rund um das Thema Mobilität“, sagen Experten der KRAVAG Versicherung. Die Fachleute nennen dabei im Kern drei Bereiche: einen individuell passenden Versicherungsschutz, zuverlässige Services für einfache und sorgenfreie Mobilität sowie eine reibungslose Regulierung im Schadensfall.

Bleiben wir zunächst beim Versicherungsschutz. „Individuell angepasste Lösungen sind hier das A und O“, wie ein KRAVAG-Sprecher erklärt. Wichtige Policen seien beispielsweise die Werkverkehrsversicherung oder die Warentransportversicherung. Sie sichern den Transport von Gütern und Arbeitsgeräten sowie den Warentransport gegen Schäden und Gefahren ab. Wichtig: „Der Geltungsbereich sollte entsprechend des individuellen Absicherungsbedarfs wählbar sein.“ Sinnvoll sind auch spezielle Logistik-Policen, wie sie einige Versicherer anbieten, beispielsweise für Fuhrbetriebe und Frachtführer sowie für Spediteure – immer speziell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten.

Diese Services sorgen für Top-Mobilität

Um eine stete Mobilität zu gewährleisten, bieten Top-Versicherer heute eine Reihe von Services an, die im Schadensfall helfen, schnell wieder ins Rollen zu kommen. Das kann beispielsweise eine Hotline sein, über die nach einem Unfall ohne Zeitverzug ein Bergungspartner organisiert wird, der sich auch um den Weitertransport der Ladung kümmert. Nutzbar sind heute auch speziell für Lkw-Fahrer entwickelte Parking-Apps, mit der sich Informationen über freie Parkplätze einholen lassen. Werden diese und andere Dienstleistungsangebote noch durch eine Schadenabwicklung ergänzt, die reibungslos und schnell vonstattengeht, sind Unternehmen beim Thema Mobilität perfekt abgesichert.


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Vermögensschaden-Haftpflicht: Wer Verantwortung trägt, braucht Sicherheit

Vermögensschaden-Haftpflicht

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) bietet einen umfassenden Versicherungsschutz und sollte abgestimmt auf die speziellen Bedürfnisse von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Notaren sein. Als Pflichtversicherung für diese Berufsgruppe versichert sie das Risiko nach einem Fehler für einen finanziellen Schaden geradestehen zu müssen, der die berufliche Existenz vernichten kann.

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Individuellen Versicherungsbedarf sorgfältig checken

„Die Haftungsrisiken unterscheiden sich bei Steuerberatern und in ähnlichen Berufen von Fall zu Fall erheblich“, sagen Experten des Versicherers HDI. Beispielsweise komme es stark auf den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt oder die Struktur des Mandantenkreises an. „Deshalb ist ein gründlicher Check des individuellen Versicherungsbedarfs dringend zu empfehlen.“

Als typische Fehler, die Steuerberatern unterlaufen können, sind z.B. fehler- oder lückenhafte Beratung, Fristversäumnisse oder nicht ausgeschöpfte Steuervorteile. Erheben Kunden dann Haftungsansprüche, prüft die Versicherung zunächst, ob diese berechtigt sind. Wenn das der Fall ist, gleicht sie den Schaden aus.

Mindestdeckungssummen reichen womöglich nicht

Im Rahmen der Versicherungspflicht ist auch ein Mindestversicherungsschutz vorgeschrieben, der je nach Tätigkeitsform des Steuerberaters variiert. Bei selbstständigen Beraterinnen und Beratern beträgt er 250.000 Euro. Für Sozietäten (BGB-Gesellschaft, OHG, PartG) liegt die Mindestdeckungssumme bei 500.000 Euro, bei Steuerberatergesellschaften wie GmbHs und AGs bei 1 Million Euro.

Doch Achtung: Die Mindestversicherungssummen reichen gerade bei großen Mandanten womöglich nicht aus. Und liegt der Schaden darüber, haften Steuerberater für die Differenz mit ihrem Privatvermögen. Fachleute weisen deshalb darauf hin, dass die Versicherungssummen immer am tatsächlichen Schadenrisiko ausgerichtet werden muss. Tipp: Um das präzise zu ermitteln, sollten Sie sich einen Versicherungspartner suchen, der über die notwendige Erfahrung und fachjuristische Expertise im Bereich der VH verfügt. Und natürlich über ausreichende Finanzstärke – damit im Ernstfall auch Großschäden zuverlässig reguliert werden können.

Ein Versicherer sollte wissen, welche Themen die Berufsgruppe beschäftigt und die beruflichen Herausforderungen kennen. Aufbauend auf einer umfassenden und individuellen Risikoanalyse, kann das passende Leistungspaket vorgeschlagen werden, das optimal zu den individuellen Bedürfnissen des Steuerberaters passt. Im Schadenfall sollte ein professionelles Schadenmanagement vorhanden sein.


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Schäden an Mietsachen: Sind Sie geschützt?

Betriebshaftpflichtversicherung

Dass Unternehmen ohne Betriebshaftpflichtversicherung nicht auskommen, ist bekannt. Zu groß wäre sonst das Risiko, bei einem Schaden womöglich existenzgefährdende Haftpflichtansprüche bedienen zu müssen. Gerade für viele junge Betriebe oder kleinere Firmen ist dabei ein Detail von immenser Bedeutung: Wer nämlich nicht in eigenen Betriebsräumen mit eigenen Maschinen und Equipment arbeitet, sondern diese mietet oder pachtet, sollte immer darauf achten, dass die Haftpflicht-Police Beschädigungen von gemieteten Räumen und Gebäuden abdeckt. Auch Schäden an beweglichen Sachen wie Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsgeräten sollten versichert sein.

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Große Qualitätsunterschiede zwischen Anbietern

Eine solche Klausel ist in vielen Verträgen enthalten. Aber Achtung: Zwischen den einzelnen Versicherern gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Worauf sollten Sie bei Ihrer Police also achten? Marc Bischet, Produktentwickler Haftpflicht Gewerbe, beim Versicherer rhion.digital, nennt zunächst drei Kriterien: „Prüfen Sie den Vertrag auf Selbstbehalte, mögliche Sublimits und jährliche Maximierungen. Je nach Anbieter können die Regelungen stark variieren.“

Zur Erklärung: Maximierungen legen fest, welche Summe eine Versicherung bei mehreren Schadenfällen innerhalb eines Jahres höchstens leistet und wie oft sie die maximale Versicherungssumme bereitstellt. Ist diese Grenze erreicht, gibt es bei einem weiteren Schaden kein Geld. Unter Sublimits versteht man eine Begrenzung der vereinbarten Versicherungssumme. Es ist zum Beispiel möglich, dass bei einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro die Deckung für Mietsachen nur 100.000 Euro beträgt. Knifflig wird es, wenn der Vertrag eine Differenzierung von Sublimits vorsieht – wenn diese also etwa für bestimmte Maschinen gelten, für andere bewegliche Sachen aber nicht. Darauf sollten Sie vor Vertragsabschluss ein Auge haben.

Manche Versicherungen leisten nur bei bestimmten Schäden

Marc Bischet: „Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung bietet immer eine Absicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – übrigens auch bei Räumen und Mobiliar in Hotels oder Pensionen, die anlässlich einer Dienstreise gemietet wurden.“ Ebenfalls wichtig: Ist eine Begrenzung der Mietdauer vorgesehen? Und sind bestimmte Schadenursachen von der Versicherung ausgeschlossen? „Häufig gibt es hier Einschränkungen auf Schäden wie Brand, Explosion und Leitungswasser“, so der rhion.digital-Experte. Sein Tipp: „Wer sich lückenlos absichern möchte, sollte eine Versicherung wählen, die auf solche Begrenzungen verzichtet.“ 


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Vorsorgeuntersuchungen optimieren – mit der bKV

betriebliche Krankenversicherung

Diagnose Krebs: Jährlich wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bei fast 500.000 Menschen in Deutschland eine Tumorerkrankung festgestellt. Heilungschancen hängen wesentlich vom Zeitpunkt der Diagnose ab: je früher erkannt, desto größer die Heilungschancen. Deshalb umfassen die Leistungen der gesetzlichen Kassen einen Katalog von Vorsorgeuntersuchungen, mit denen Krebs und andere Krankheiten frühzeitig festgestellt werden können. Perfekt ist dieses Angebot allerdings nicht.

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GKV bietet lediglich Standarduntersuchungen

Der Grund: „Dabei handelt es sich lediglich um Standarduntersuchungen, die zum Teil auch erst ab einem bestimmten Alter erstattet werden“, erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Competence Centers Firmenkunden bei der Barmenia Versicherung. Darüber hinaus gebe es jedoch weitere sinnvolle und wichtige Früherkennungsmaßnahmen, die Ärzte anbieten. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ermöglichen Unternehmen ihren Beschäftigten Zugang zu solchen umfassenden Früherkennungs-Checks, ohne dass sie die Kosten dafür selbst tragen müssen.

Beispiel urologische Vorsorge: Die GKV-Angebote sehen für Männer jährliche Tastuntersuchungen der Prostata und der Geschlechtsorgane vor, die allein aber wenig aussagekräftig sind. Weiterführende Leistungen, etwa zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und PSA-Bluttests, bieten ein klares Plus an Sicherheit und sind von der bKV abgedeckt.

Beispiel gynäkologische Vorsorge: Veränderungen der Gebärmutter lassen sich per Ultraschall besser entdecken als durch eine reine Untersuchung von Zellgewebe. Die bKV übernimmt die Kosten für Ultraschalluntersuchungen, die die gesetzlichen Kassen nicht erstatten. Hinzu kommen umfangreiche Ultraschall- und Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft.

Beispiel Hautkrebs: Die gesetzlichen Kassen übernehmen in der Regel für Männer und Frauen ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Standard-Screening der Haut. Anders als bei der bKV sind in den GKV-Leistungen aber keine modernen Methoden enthalten, die auf computergestützte Bilddokumentation oder sogenannte Auflichtmikroskopie setzen.

Beispiel Darmkrebs: Die GKV bezahlt eine Darmspiegelung erst ab dem 55. Lebensjahr. Vor allem für Menschen mit erhöhtem Darmkrebsrisiko ist aber eine frühere Untersuchung dringend zu empfehlen. Eine gute bKV macht das möglich.

Abgesehen von der Krebsfrüherkennung können über die betriebliche Krankenversicherung auch Früherkennungs-Tests zu Krankheiten wie dem Glaukom sowie Schlaganfallvorsorge und umfassende Intervallchecks durchgeführt werden. Moderne Anbieter stellen dabei ganz einfach zu nutzende Gutscheine zur Verfügung.  Mit einer leistungsstarken bKV tragen Sie als Arbeitgeber also dazu bei, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gesund bleiben – und schaffen gleichzeitig eine enge Bindung der Beschäftigten an den Betrieb.


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