Einmalzahlung: steuerfrei im Durchführungsweg Pensionszusage
Sie haben schon viele Jahre als erfolgreicher Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand hinter sich. Wenn der wohlverdiente Ruhestand in greifbare Nähe rückt, liegt Ihnen nicht nur das Wohlergehen des Unternehmens am Herzen, sondern auch Ihre persönliche Absicherung. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass Sie die Nachfolge frühzeitig und steuerlich optimiert planen. Ergreifen Sie jetzt die Initiative, bevor dies nicht mehr uneingeschränkt möglich ist.
Als GGF vereinen Sie die Rolle des Unternehmers und des Angestellten in Ihrer Person. Dadurch fällt der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse gering aus oder sogar gänzlich weg. Sie gehen bald in Rente und wollen sich auf eine gute Vorsorge verlassen können? Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, einen genauen Blick auf Ihre Verträge und eventuell bestehenden Pensionszusagen zu werfen. Überlegen Sie, ob es möglich ist, Tantiemen oder Bonuszahlungen durch Entgeltumwandlung in Ihren Rentenplan einzubeziehen.
Sichern Sie Ihren Ruhestand durch eine zusätzliche Entgeltumwandlung. Wie funktioniert das?
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Wandeln Sie Boni oder Tantiemen um
Bekommen Sie Boni oder Tantiemen? Dann nutzen Sie diese zur Stärkung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Denn insbesondere Sie als GGF profitieren von einer Umwandlung der Boni oder Tantieme. Wandeln Sie Ihre Sonderzahlungen im Rahmen der Pensionszusage steuerfrei um. Dadurch senken Sie auch die Steuerlast Ihres Unternehmens und bauen Ihr finanzielles Polster für den Ruhestand weiter aus.
2. Stocken Sie Ihre Rente mit laufender Entgeltumwandlung auf
Die laufende Entgeltumwandlung im Rahmen einer rückgedeckten Unterstützungskasse bietet eine gezielte Möglichkeit zur Rentenaufstockung. Denn mit ihr können Sie Ihre finanzielle Absicherung weiter optimieren und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Kombinieren Sie die Einmalzahlungen und die laufende Entgeltumwandlung. So lässt sich die Rentenlücke einfach schließen.
Ihr Plus: In der Regel werden diese Entgeltumwandlungen unabhängig von der Erdienbarkeit steuerlich anerkannt. Aber auch die Umwandlung von Tantiemen ist kurz vor der Rente ein attraktives Instrument, um steuereffektiv Ihre Betriebsrente auszubauen.
Einmalzahlung: steuerfrei im Durchführungsweg Pensionszusage
Einmalzahlung: hohe Flexibilität durch Erteilung beliebig vieler Zusagen
Entgeltumwandlung: Neuabschluss oder Aufstocken einer rückgedeckten Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe steuerfrei
Sie sehen: Auch kurz vor dem Ruhestand lohnt es sich, mehr für Ihre Altersvorsorge zu tun. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation besprechen, damit Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand in vollen Zügen genießen können.